
Willkommen bei
HANSE GUTACHTER
KFZ-Sachverständiger SEIT 2013
In Hamburg und Umgebung
24 Stunden / 7 Tage erreichbar
Schnelle Hilfe im Schadenfall
Versicherungs unabhängig
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Kostenvoranschlag
Unverbindliche Kostenaufstellung für Reparaturen.

KFZ-Gutachten
Technische Bewertung des Fahrzeugs nach einem Unfall.

KFZ-Wertgutachten
Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwertes am Markt.

Unfallgutachten
Schadenanalyse und Reparaturkosten nach einem Unfall.

Fahrzeugbewertung
Marktgerechte Einschätzung des Fahrzeugwertes.
Unfallschaden? – Wir sorgen für Klarheit!
Nach einem Autounfall ist oft unklar, wer schuld ist. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt in der Regel die Schäden des Unfallgegners. Eigene Schäden deckt die Teil- oder Vollkaskoversicherung ab.
Aber Vorsicht: Versicherungen kürzen häufig die Zahlungen. Ein unabhängiger Gutachter hilft, die tatsächliche Schadenshöhe festzustellen.
Auch kleine Schäden können versteckte Probleme verbergen, die erst bei genauer Untersuchung sichtbar werden. Was wie ein Kratzer aussieht, könnte teure Reparaturen nach sich ziehen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise!

Unfallschaden? – Wir sorgen für Klarheit!
Nach einem Autounfall ist oft unklar, wer schuld ist. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt in der Regel die Schäden des Unfallgegners. Eigene Schäden deckt die Teil- oder Vollkaskoversicherung ab.
Aber Vorsicht: Versicherungen kürzen häufig die Zahlungen. Ein unabhängiger Gutachter hilft, die tatsächliche Schadenshöhe festzustellen.
Auch kleine Schäden können versteckte Probleme verbergen, die erst bei genauer Untersuchung sichtbar werden. Was wie ein Kratzer aussieht, könnte teure Reparaturen nach sich ziehen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise!
Ihr Sachverständiger für Kfz-Gutachten in Hamburg und Umgebung
Benötigen Sie ein Gutachten für Ihr Fahrzeug? Bei Hanse Gutachter erhalten Sie kompetente Unterstützung rund um Unfallgutachten, Schadensbewertungen und mehr, schnell und zuverlässig.
Für alle Fahrzeuge: Ob Pkw, Lkw, Motorrad oder Elektrofahrzeug.
In Ihrer Nähe: In Hamburg und Umgebung für Sie im Einsatz.
Vor Ort Service: Wir kommen direkt zu Ihnen.

Unsere Einsatzgebiete:
Großraum Hamburg
Kreis Pinneberg
Kreis Segeberg
Kreis Stormarn
Kreis Hzgt.-Lauenburg
Kreis Harburg
Ihr Sachverständiger für Kfz-Gutachten in Hamburg und Umgebung
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Warum Sie sich für Hanse Gutachten entscheiden sollten:

Kostenloser
Vor-Ort-Service
Wir kommen dorthin, wo es Ihnen am besten passt, sei es während der Mittagspause oder nach Feierabend. Dank unseres modernen Equipments erfassen wir den Schaden direkt bei Ihnen vor Ort. Für Unfallgeschädigte ist dieser Service vollständig kostenfrei.
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Gutachten
in nur 24 Stunden
Benötigen Sie das Gutachten schnell, damit der Schaden zügig reguliert werden kann? Kein Problem. Innerhalb von 24 Stunden erstellen wir ein professionelles Gutachten und leiten es direkt an die Versicherung weiter, um den Prozess voranzutreiben.

Schnelle Hilfe
nach einem Unfall
Ein Unfall ist passiert, und Sie sind unsicher, was als Nächstes zu tun ist? Bleiben Sie ruhig – unser erfahrenes Team unterstützt Sie Schritt für Schritt. Wir zeigen Ihnen genau, wie Sie vorgehen, damit der Schaden zügig und unkompliziert bearbeitet werden kann.

Auszahlung der
Reparaturkosten
Sobald die gegnerische Versicherung das Gutachten geprüft und freigegeben hat, können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich den Betrag auszahlen lassen. So bleiben Sie flexibel und können die beste Lösung für sich wählen.
Schadenanalyse und Unfallprotokoll
Dabei werden alle Mängel dokumentiert, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, und der Arbeitsaufwand für die Reparatur wird eingeschätzt. Diese Dokumentation dient als Grundlage für die Erstattung der Reparaturkosten durch die Kfz-Versicherung. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, ermittelt der Sachverständige sowohl den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall als auch den Restwert im beschädigten Zustand.
Im Gegensatz zu Kostenvoranschlägen von Werkstätten gehen Schadensberichte deutlich weiter. Sie umfassen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch zusätzliche Faktoren wie Wertminderung sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert, die in einer reinen Kostenschätzung oft nicht berücksichtigt werden.

Schadenanalyse und Unfallprotokoll
Dabei werden alle Mängel dokumentiert, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, und der Arbeitsaufwand für die Reparatur wird eingeschätzt. Diese Dokumentation dient als Grundlage für die Erstattung der Reparaturkosten durch die Kfz-Versicherung. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, ermittelt der Sachverständige sowohl den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall als auch den Restwert im beschädigten Zustand.
Im Gegensatz zu Kostenvoranschlägen von Werkstätten gehen Schadensberichte deutlich weiter. Sie umfassen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch zusätzliche Faktoren wie Wertminderung sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert, die in einer reinen Kostenschätzung oft nicht berücksichtigt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wann sollte ich den Gutachter rufen?
Ein Kfz-Gutachter sollte so schnell wie möglich nach dem Unfall kontaktiert werden, idealerweise direkt nachdem Sie den Unfallort verlassen haben. Eine zeitnahe Begutachtung stellt sicher, dass alle Schäden korrekt erfasst werden und keine Beweise verloren gehen. Dies ist besonders wichtig, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.
Kann ich meinen eigenen Gutachter wählen?
Ja, Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung drängen, deren Gutachter zu nutzen. Ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass Ihre Interessen und Ansprüche vollständig berücksichtigt werden.
Wer zahlt den Gutachter?
Die Kosten für einen Gutachter übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Bei selbstverschuldeten Unfällen prüft Ihre Kasko-Versicherung, ob sie die Kosten übernimmt. Wenn Sie selbst zahlen, erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag.
Was ist die Bagatellschadengrenze?
Die Bagatellschadengrenze liegt bei etwa 750 Euro. Für Schäden unterhalb dieser Grenze reicht oft ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus, und ein Gutachten ist nicht zwingend notwendig. Bei Unsicherheit können Sie jedoch einen Gutachter konsultieren, der den tatsächlichen Schaden objektiv bewertet.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für ein Gutachten benötigen Sie folgende Unterlagen: den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), einen Unfallbericht (falls vorhanden), Fotos vom Unfallort sowie Kontaktdaten möglicher Zeugen. Diese Dokumente helfen dem Gutachter, den Schaden umfassend zu bewerten und das Gutachten schnell zu erstellen.
Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?
Nach der Begutachtung des Fahrzeugs dauert es in der Regel 1–3 Werktage, bis Sie das fertige Gutachten erhalten. Die genaue Dauer hängt vom Umfang des Schadens und der Verfügbarkeit der notwendigen Informationen ab. In dringenden Fällen sind auch schnellere Bearbeitungen möglich.
Unterschied: Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Gutachten umfasst nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Schadenanalyse, Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert. Ein Kostenvoranschlag hingegen listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei größeren Schäden ist ein Gutachten unerlässlich.
Kann der Gutachter vor Ort kommen?
Ja, viele Gutachter bieten einen mobilen Service an und kommen zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder zu einem anderen gewünschten Ort. Das spart Zeit und ermöglicht eine schnelle Begutachtung, ohne dass Sie das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen müssen.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Bei einem Totalschaden berechnet der Gutachter den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs und den Restwert. Diese Werte bilden die Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung. Sie können entscheiden, ob Sie den Wagen reparieren oder den Restwert auszahlen lassen möchten.
Was ist eine Wertminderung?
Die Wertminderung bezeichnet den Wertverlust Ihres Fahrzeugs, der durch den Unfall entsteht, selbst wenn es vollständig repariert wird. Ein Gutachter berechnet die Wertminderung, und Sie können diesen Betrag zusätzlich zu den Reparaturkosten von der Versicherung fordern.
Was tun bei gekürzten Reparaturkosten?
Wenn die Versicherung die Reparaturkosten kürzt oder nicht vollständig übernimmt, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Dieser hilft Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. In den meisten Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt waren.
Ist eine Entschädigung ohne Reparatur möglich?
Ja, das ist möglich. Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung erhalten Sie den im Gutachten ermittelten Betrag für die Reparaturkosten ausgezahlt, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, ob Sie das Geld für eine Reparatur verwenden oder anderweitig nutzen möchten.
Was tun bei Zahlungsverweigerung?
Sollte die gegnerische Versicherung die Zahlung verweigern oder verzögern, können Sie Ihre Ansprüche mit Unterstützung eines Anwalts durchsetzen. Ein Gutachten hilft dabei, Ihre Forderungen zu untermauern. In den meisten Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt waren.
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug repariert wird oder Sie auf ein neues Fahrzeug warten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Fahrzeugklasse ab. Ihr Gutachter kann dies in seinem Gutachten berücksichtigen.
Unsere Leistungen
Haftpflichtgutachten
Unfallgutachten
Teilkasko-Gutachten
Vollkasko-Gutachten
Gutachterliche Stellungnahme
LKW-Gutachten
KFZ Gutachten
Kasko Gutachten
Unser Einsatzgebiet
Großraum Hamburg
Kreis Pinneberg
Kreis Segeberg
Kreis Stormarn
Kreis Hzgt.-Lauenb.
Kreis Harburg
Unser Einsatzgebiet
Großraum Hamburg
Kreis Pinneberg
Kreis Segeberg
Kreis Stormarn
Kreis Hzgt.-Lauenburg
Kreis Harburg
Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburg ist in 7 Bezirke unterteilt und hat insgesamt 104 Stadtteile. Bezirk Hamburg-Mitte mit den Stadtteilen Altstadt, Billbrook, Billstedt, Borgfelde, Finkenwerder, HafenCity, Hamm, Hammerbrook, Horn, Kleiner Grasbrook, Neustadt, Rothenburgsort, St. Georg, St. Pauli, Steinwerder, Veddel, Waltershof, Wilhelmsburg, Neuwerk. Bezirk Altona mit Altona-Altstadt, Altona-Nord, Bahrenfeld, Blankenese, Groß Flottbek, Iserbrook, Lurup, Nienstedten, Osdorf, Ottensen, Othmarschen, Rissen, Sülldorf, Sternschanze. Bezirk Eimsbüttel mit Eidelstedt, Eimsbüttel, Harvestehude, Hoheluft-West, Lokstedt, Niendorf, Rotherbaum, Schnelsen, Stellingen. Bezirk Hamburg-Nord mit Alsterdorf, Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Dulsberg, Eppendorf, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Hoheluft-Ost, Hohenfelde, Langenhorn, Ohlsdorf, Uhlenhorst, Winterhude. Bezirk Wandsbek mit Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Eilbek, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Jenfeld, Lemsahl-Mellingstedt, Marienthal, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop, Tonndorf, Volksdorf, Wandsbek (Stadtteil), Wellingsbüttel, Wohldorf-Ohlstedt. Bezirk Bergedorf mit Allermöhe, Altengamme, Bergedorf (Stadtteil), Billwerder, Curslack, Kirchwerder, Lohbrügge, Moorfleet, Neuengamme, Ochsenwerder, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg. Bezirk Harburg mit Altenwerder, Cranz, Eißendorf, Francop, Gut Moor, Hausbruch, Heimfeld, Langenbek, Marmstorf, Moorburg, Neuenfelde, Neugraben-Fischbek, Neuland, Rönneburg, Sinstorf, Wilstorf. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen liegen die umliegenden Landkreise. Kreis Pinneberg (SH) mit den Städten Barmstedt, Elmshorn, Pinneberg, Quickborn, Schenefeld, Tornesch, Uetersen, Wedel und zahlreichen Gemeinden wie Appen, Bilsen, Bokel, Bönningstedt, Borstel-Hohenraden, Brande-Hörnerkirchen, Ellerhoop, Groß Nordende, Halstenbek, Haselau, Haseldorf, Hasloh, Heede, Heidgraben, Heist, Hemdingen, Hetlingen, Holm, Klein Nordende, Kölln-Reisiek, Kummerfeld, Langeln, Lutzhorn, Moorrege, Neuendeich, Prisdorf, Raa-Besenbek, Rellingen, Seestermühe, Seester, Seeth-Ekholt, Tangstedt (bei Pinneberg), Westerhorn. Kreis Segeberg (SH) mit den Städten Bad Bramstedt, Bad Segeberg (Kreisstadt), Kaltenkirchen, Norderstedt, Wahlstedt und vielen Gemeinden wie Henstedt-Ulzburg, Ellerau, Alveslohe, Bebensee, Bimöhlen, Boostedt, Bornhöved, Borstel, Daldorf, Damsdorf, Fahrenkrug, Gnissau, Groß Kummerfeld, Groß Rönnau, Hasenmoor, Heidmühlen, Högersdorf, Hüttblek, Itzstedt, Kattendorf, Kisdorf, Klein Gladebrügge, Latendorf, Leezen, Nahe, Negernbötel, Nützen, Oering, Rickling, Schackendorf, Schieren, Schmalensee, Schwissel, Seth, Stipsdorf, Strukdorf, Sülfeld, Trappenkamp, Travenhorst, Wensin, Wittenborn und weitere. Kreis Stormarn (SH) mit den Städten Ahrensburg, Bad Oldesloe (Kreisstadt), Bargteheide, Glinde, Reinbek, Reinfeld (Holstein) sowie Gemeinden wie Barsbüttel (Großgemeinde), Ammersbek, Braak, Delingsdorf, Elmenhorst, Großhansdorf, Hamfelde, Hoisdorf, Jersbek, Lütjensee, Oststeinbek, Siek, Stapelfeld, Tangstedt (Stormarn), Trittau, Witzhave und weitere. Kreis Herzogtum Lauenburg (SH) mit den Städten Geesthacht, Lauenburg/Elbe, Mölln, Ratzeburg (Kreisstadt), Schwarzenbek, Büchen (seit 2022 Stadt) und weiteren Gemeinden wie Aumühle, Dassendorf, Escheburg, Kröppelshagen-Fahrendorf, Wohltorf, Wentorf bei Hamburg, Wiershop, Basedow, Brunstorf, Worth, Schulendorf, Müssen, Roseburg. Landkreis Harburg (Niedersachsen) mit den Städten Buchholz in der Nordheide, Winsen (Luhe, Kreisstadt) sowie größeren Gemeinden und Einheitsgemeinden wie Neu Wulmstorf, Seevetal, Rosengarten, Stelle, dazu mehrere Samtgemeinden wie Elbmarsch (Artlenburg, Marschacht, Tespe), Hanstedt (Hanstedt, Asendorf, Brackel, Egestorf, Marxen, Undeloh), Hollenstedt (Hollenstedt, Appel, Dohren, Halvesbostel, Regesbostel, Wenzendorf), Jesteburg (Jesteburg, Bendestorf, Harmstorf, Marxen), Salzhausen (Salzhausen, Eyendorf, Garlstorf, Garstedt, Gödenstorf, Toppenstedt, Wulfsen), Tostedt (Tostedt, Dohren, Handeloh, Heidenau, Kakenstorf, Königsmoor, Otter, Welle, Wistedt) und weitere. Damit sind die Bezirke und Stadtteile der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Großraum Hamburg (Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein und Landkreis Harburg in Niedersachsen) zusammengefasst.