Willkommen bei

HANSE GUTACHTER

KFZ-Sachverständiger SEIT 2013


  In Hamburg und Umgebung

  24 Stunden / 7 Tage erreichbar

  Schnelle Hilfe im Schadenfall

  Versicherungs unabhängig

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Kostenvoranschlag

Unverbindliche Kostenaufstellung für Reparaturen.

KFZ-Gutachten

Technische Bewertung des Fahrzeugs nach einem Unfall.

KFZ-Wertgutachten

Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwertes am Markt.

Unfallgutachten

Schadenanalyse und Reparaturkosten nach einem Unfall.

Fahrzeugbewertung

Marktgerechte Einschätzung des Fahrzeugwertes.

Unfallschaden? – Wir sorgen für Klarheit!

Nach einem Autounfall ist oft unklar, wer schuld ist. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt in der Regel die Schäden des Unfallgegners. Eigene Schäden deckt die Teil- oder Vollkaskoversicherung ab.

Aber Vorsicht: Versicherungen kürzen häufig die Zahlungen. Ein unabhängiger Gutachter hilft, die tatsächliche Schadenshöhe festzustellen.

Auch kleine Schäden können versteckte Probleme verbergen, die erst bei genauer Untersuchung sichtbar werden. Was wie ein Kratzer aussieht, könnte teure Reparaturen nach sich ziehen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise!

Unfallschaden? – Wir sorgen für Klarheit!

Nach einem Autounfall ist oft unklar, wer schuld ist. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt in der Regel die Schäden des Unfallgegners. Eigene Schäden deckt die Teil- oder Vollkaskoversicherung ab.

Aber Vorsicht: Versicherungen kürzen häufig die Zahlungen. Ein unabhängiger Gutachter hilft, die tatsächliche Schadenshöhe festzustellen.

Auch kleine Schäden können versteckte Probleme verbergen, die erst bei genauer Untersuchung sichtbar werden. Was wie ein Kratzer aussieht, könnte teure Reparaturen nach sich ziehen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise!

Ihr Sachverständiger für Kfz-Gutachten in Hamburg und Umgebung

Benötigen Sie ein Gutachten für Ihr Fahrzeug? Bei Hanse Gutachter erhalten Sie kompetente Unterstützung rund um Unfallgutachten, Schadensbewertungen und mehr, schnell und zuverlässig.

Für alle Fahrzeuge: Ob Pkw, Lkw, Motorrad oder Elektrofahrzeug.

In Ihrer Nähe: In Hamburg und Umgebung für Sie im Einsatz.

Vor Ort Service: Wir kommen direkt zu Ihnen.

Unsere Einsatzgebiete:

Großraum Hamburg
Kreis Pinneberg
Kreis Segeberg
Kreis Stormarn
Kreis Hzgt.-Lauenburg
Kreis Harburg

Ihr Sachverständiger für Kfz-Gutachten in Hamburg und Umgebung

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Warum Sie sich für Hanse Gutachten entscheiden sollten:

Kostenloser
Vor-Ort-Service

Wir kommen dorthin, wo es Ihnen am besten passt, sei es während der Mittagspause oder nach Feierabend. Dank unseres modernen Equipments erfassen wir den Schaden direkt bei Ihnen vor Ort. Für Unfallgeschädigte ist dieser Service vollständig kostenfrei.

Kostenloser
Vor-Ort-Service

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Gutachten
in nur 24 Stunden

Benötigen Sie das Gutachten schnell, damit der Schaden zügig reguliert werden kann? Kein Problem. Innerhalb von 24 Stunden erstellen wir ein professionelles Gutachten und leiten es direkt an die Versicherung weiter, um den Prozess voranzutreiben.

Schnelle Hilfe
nach einem Unfall

Ein Unfall ist passiert, und Sie sind unsicher, was als Nächstes zu tun ist? Bleiben Sie ruhig – unser erfahrenes Team unterstützt Sie Schritt für Schritt. Wir zeigen Ihnen genau, wie Sie vorgehen, damit der Schaden zügig und unkompliziert bearbeitet werden kann.

Auszahlung der
Reparaturkosten

Sobald die gegnerische Versicherung das Gutachten geprüft und freigegeben hat, können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich den Betrag auszahlen lassen. So bleiben Sie flexibel und können die beste Lösung für sich wählen.

Schadenanalyse und Unfallprotokoll

Dabei werden alle Mängel dokumentiert, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, und der Arbeitsaufwand für die Reparatur wird eingeschätzt. Diese Dokumentation dient als Grundlage für die Erstattung der Reparaturkosten durch die Kfz-Versicherung. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, ermittelt der Sachverständige sowohl den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall als auch den Restwert im beschädigten Zustand.

Im Gegensatz zu Kostenvoranschlägen von Werkstätten gehen Schadensberichte deutlich weiter. Sie umfassen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch zusätzliche Faktoren wie Wertminderung sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert, die in einer reinen Kostenschätzung oft nicht berücksichtigt werden.

Schadenanalyse und Unfallprotokoll

Dabei werden alle Mängel dokumentiert, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, und der Arbeitsaufwand für die Reparatur wird eingeschätzt. Diese Dokumentation dient als Grundlage für die Erstattung der Reparaturkosten durch die Kfz-Versicherung. Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, ermittelt der Sachverständige sowohl den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall als auch den Restwert im beschädigten Zustand.

Im Gegensatz zu Kostenvoranschlägen von Werkstätten gehen Schadensberichte deutlich weiter. Sie umfassen nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch zusätzliche Faktoren wie Wertminderung sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert, die in einer reinen Kostenschätzung oft nicht berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Ein Kfz-Gutachter sollte so schnell wie möglich nach dem Unfall kontaktiert werden, idealerweise direkt nachdem Sie den Unfallort verlassen haben. Eine zeitnahe Begutachtung stellt sicher, dass alle Schäden korrekt erfasst werden und keine Beweise verloren gehen. Dies ist besonders wichtig, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.

Ja, Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung drängen, deren Gutachter zu nutzen. Ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass Ihre Interessen und Ansprüche vollständig berücksichtigt werden.

Die Kosten für einen Gutachter übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Bei selbstverschuldeten Unfällen prüft Ihre Kasko-Versicherung, ob sie die Kosten übernimmt. Wenn Sie selbst zahlen, erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag.

Die Bagatellschadengrenze liegt bei etwa 750 Euro. Für Schäden unterhalb dieser Grenze reicht oft ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus, und ein Gutachten ist nicht zwingend notwendig. Bei Unsicherheit können Sie jedoch einen Gutachter konsultieren, der den tatsächlichen Schaden objektiv bewertet.

Für ein Gutachten benötigen Sie folgende Unterlagen: den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), einen Unfallbericht (falls vorhanden), Fotos vom Unfallort sowie Kontaktdaten möglicher Zeugen. Diese Dokumente helfen dem Gutachter, den Schaden umfassend zu bewerten und das Gutachten schnell zu erstellen.

Nach der Begutachtung des Fahrzeugs dauert es in der Regel 1–3 Werktage, bis Sie das fertige Gutachten erhalten. Die genaue Dauer hängt vom Umfang des Schadens und der Verfügbarkeit der notwendigen Informationen ab. In dringenden Fällen sind auch schnellere Bearbeitungen möglich.

Ein Gutachten umfasst nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Schadenanalyse, Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert. Ein Kostenvoranschlag hingegen listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei größeren Schäden ist ein Gutachten unerlässlich.

Ja, viele Gutachter bieten einen mobilen Service an und kommen zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder zu einem anderen gewünschten Ort. Das spart Zeit und ermöglicht eine schnelle Begutachtung, ohne dass Sie das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen müssen.

Bei einem Totalschaden berechnet der Gutachter den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs und den Restwert. Diese Werte bilden die Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung. Sie können entscheiden, ob Sie den Wagen reparieren oder den Restwert auszahlen lassen möchten.

Die Wertminderung bezeichnet den Wertverlust Ihres Fahrzeugs, der durch den Unfall entsteht, selbst wenn es vollständig repariert wird. Ein Gutachter berechnet die Wertminderung, und Sie können diesen Betrag zusätzlich zu den Reparaturkosten von der Versicherung fordern.

Wenn die Versicherung die Reparaturkosten kürzt oder nicht vollständig übernimmt, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Dieser hilft Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. In den meisten Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt waren.

Ja, das ist möglich. Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung erhalten Sie den im Gutachten ermittelten Betrag für die Reparaturkosten ausgezahlt, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, ob Sie das Geld für eine Reparatur verwenden oder anderweitig nutzen möchten.

Sollte die gegnerische Versicherung die Zahlung verweigern oder verzögern, können Sie Ihre Ansprüche mit Unterstützung eines Anwalts durchsetzen. Ein Gutachten hilft dabei, Ihre Forderungen zu untermauern. In den meisten Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt waren.

Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug repariert wird oder Sie auf ein neues Fahrzeug warten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Fahrzeugklasse ab. Ihr Gutachter kann dies in seinem Gutachten berücksichtigen.

Unsere Leistungen

Haftpflichtgutachten
Unfallgutachten
Teilkasko-Gutachten
Vollkasko-Gutachten
Gutachterliche Stellungnahme
LKW-Gutachten
KFZ Gutachten
Kasko Gutachten

Unser Einsatzgebiet

Großraum Hamburg
Kreis Pinneberg
Kreis Segeberg
Kreis Stormarn
Kreis Hzgt.-Lauenb.
Kreis Harburg

Unser Einsatzgebiet

Großraum Hamburg
Kreis Pinneberg
Kreis Segeberg
Kreis Stormarn
Kreis Hzgt.-Lauenburg
Kreis Harburg

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Webdesign:

Übersicht Bezirke und Stadtteile Hamburg & umliegende Kreise in denen www.Hansegutachter.de Kfz-Gutachten erstellt.

Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburg ist in 7 Bezirke unterteilt und hat insgesamt 104 Stadtteile. Bezirk Hamburg-Mitte mit den Stadtteilen Altstadt, Billbrook, Billstedt, Borgfelde, Finkenwerder, HafenCity, Hamm, Hammerbrook, Horn, Kleiner Grasbrook, Neustadt, Rothenburgsort, St. Georg, St. Pauli, Steinwerder, Veddel, Waltershof, Wilhelmsburg, Neuwerk. Bezirk Altona mit Altona-Altstadt, Altona-Nord, Bahrenfeld, Blankenese, Groß Flottbek, Iserbrook, Lurup, Nienstedten, Osdorf, Ottensen, Othmarschen, Rissen, Sülldorf, Sternschanze. Bezirk Eimsbüttel mit Eidelstedt, Eimsbüttel, Harvestehude, Hoheluft-West, Lokstedt, Niendorf, Rotherbaum, Schnelsen, Stellingen. Bezirk Hamburg-Nord mit Alsterdorf, Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Dulsberg, Eppendorf, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Hoheluft-Ost, Hohenfelde, Langenhorn, Ohlsdorf, Uhlenhorst, Winterhude. Bezirk Wandsbek mit Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Eilbek, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Jenfeld, Lemsahl-Mellingstedt, Marienthal, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop, Tonndorf, Volksdorf, Wandsbek (Stadtteil), Wellingsbüttel, Wohldorf-Ohlstedt. Bezirk Bergedorf mit Allermöhe, Altengamme, Bergedorf (Stadtteil), Billwerder, Curslack, Kirchwerder, Lohbrügge, Moorfleet, Neuengamme, Ochsenwerder, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg. Bezirk Harburg mit Altenwerder, Cranz, Eißendorf, Francop, Gut Moor, Hausbruch, Heimfeld, Langenbek, Marmstorf, Moorburg, Neuenfelde, Neugraben-Fischbek, Neuland, Rönneburg, Sinstorf, Wilstorf. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen liegen die umliegenden Landkreise. Kreis Pinneberg (SH) mit den Städten Barmstedt, Elmshorn, Pinneberg, Quickborn, Schenefeld, Tornesch, Uetersen, Wedel und zahlreichen Gemeinden wie Appen, Bilsen, Bokel, Bönningstedt, Borstel-Hohenraden, Brande-Hörnerkirchen, Ellerhoop, Groß Nordende, Halstenbek, Haselau, Haseldorf, Hasloh, Heede, Heidgraben, Heist, Hemdingen, Hetlingen, Holm, Klein Nordende, Kölln-Reisiek, Kummerfeld, Langeln, Lutzhorn, Moorrege, Neuendeich, Prisdorf, Raa-Besenbek, Rellingen, Seestermühe, Seester, Seeth-Ekholt, Tangstedt (bei Pinneberg), Westerhorn. Kreis Segeberg (SH) mit den Städten Bad Bramstedt, Bad Segeberg (Kreisstadt), Kaltenkirchen, Norderstedt, Wahlstedt und vielen Gemeinden wie Henstedt-Ulzburg, Ellerau, Alveslohe, Bebensee, Bimöhlen, Boostedt, Bornhöved, Borstel, Daldorf, Damsdorf, Fahrenkrug, Gnissau, Groß Kummerfeld, Groß Rönnau, Hasenmoor, Heidmühlen, Högersdorf, Hüttblek, Itzstedt, Kattendorf, Kisdorf, Klein Gladebrügge, Latendorf, Leezen, Nahe, Negernbötel, Nützen, Oering, Rickling, Schackendorf, Schieren, Schmalensee, Schwissel, Seth, Stipsdorf, Strukdorf, Sülfeld, Trappenkamp, Travenhorst, Wensin, Wittenborn und weitere. Kreis Stormarn (SH) mit den Städten Ahrensburg, Bad Oldesloe (Kreisstadt), Bargteheide, Glinde, Reinbek, Reinfeld (Holstein) sowie Gemeinden wie Barsbüttel (Großgemeinde), Ammersbek, Braak, Delingsdorf, Elmenhorst, Großhansdorf, Hamfelde, Hoisdorf, Jersbek, Lütjensee, Oststeinbek, Siek, Stapelfeld, Tangstedt (Stormarn), Trittau, Witzhave und weitere. Kreis Herzogtum Lauenburg (SH) mit den Städten Geesthacht, Lauenburg/Elbe, Mölln, Ratzeburg (Kreisstadt), Schwarzenbek, Büchen (seit 2022 Stadt) und weiteren Gemeinden wie Aumühle, Dassendorf, Escheburg, Kröppelshagen-Fahrendorf, Wohltorf, Wentorf bei Hamburg, Wiershop, Basedow, Brunstorf, Worth, Schulendorf, Müssen, Roseburg. Landkreis Harburg (Niedersachsen) mit den Städten Buchholz in der Nordheide, Winsen (Luhe, Kreisstadt) sowie größeren Gemeinden und Einheitsgemeinden wie Neu Wulmstorf, Seevetal, Rosengarten, Stelle, dazu mehrere Samtgemeinden wie Elbmarsch (Artlenburg, Marschacht, Tespe), Hanstedt (Hanstedt, Asendorf, Brackel, Egestorf, Marxen, Undeloh), Hollenstedt (Hollenstedt, Appel, Dohren, Halvesbostel, Regesbostel, Wenzendorf), Jesteburg (Jesteburg, Bendestorf, Harmstorf, Marxen), Salzhausen (Salzhausen, Eyendorf, Garlstorf, Garstedt, Gödenstorf, Toppenstedt, Wulfsen), Tostedt (Tostedt, Dohren, Handeloh, Heidenau, Kakenstorf, Königsmoor, Otter, Welle, Wistedt) und weitere. Damit sind die Bezirke und Stadtteile der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Großraum Hamburg (Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein und Landkreis Harburg in Niedersachsen) zusammengefasst.

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Über uns

Seit 2013 steht HanseGutachter als Ihr verlässlicher Kfz-Sachverständiger in Hamburg und Umgebung an Ihrer Seite.
Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung bieten wir unabhängige und präzise Gutachten für alle Fahrzeugtypen – von Pkw und Lkw bis hin zu Motorrädern und Elektrofahrzeugen.

Unser Anspruch ist es, Ihnen in Schadensfällen schnell und kompetent zur Seite zu stehen.
Daher sind wir 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche für Sie erreichbar und bieten einen kostenlosen Vor-Ort-Service an. Wir kommen direkt zu Ihnen – sei es während der Mittagspause oder nach Feierabend – und erstellen innerhalb von 24 Stunden ein professionelles Gutachten. Dieses leiten wir umgehend an die Versicherung weiter, um eine zügige Schadensregulierung zu gewährleisten.

Unsere Einsatzgebiete erstrecken sich über den Großraum Hamburg sowie die Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Harburg.
Als unabhängiger Gutachter vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unseren engagierten Service.
Kontaktieren Sie uns jederzeit für eine unverbindliche Beratung oder zur Terminvereinbarung.

AGB

Hanse Gutachter – KFZ-Gutachten und Schadensbewertung

§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Hansegutachter (nachfolgend „Gutachter“) und seinen Auftraggebern.
(2) Der Auftraggeber kann sowohl eine geschädigte Person in einem Unfallfall als auch eine Privatperson oder ein Unternehmen sein, das ein Gutachten aus anderen Gründen beauftragt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Gutachter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.



§2 Leistungen des Gutachters

(1) Der Gutachter erbringt unabhängige KFZ-Gutachten, insbesondere zur Schadensbewertung nach Verkehrsunfällen.
(2) Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen und technischen Standards.
(3) Der Umfang der Leistungen wird im Einzelnen individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt und schriftlich festgehalten.
(4) Der Gutachter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Unteraufträge zu erteilen, soweit dies zur sachgerechten Erledigung erforderlich ist.



§3 Auftragserteilung und Vertragsschluss

(1) Die Auftragserteilung kann schriftlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Gutachter den Auftrag schriftlich bestätigt.
(2) Bei der Auftragserteilung ist der Auftraggeber verpflichtet, alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Schadensbewertung vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
(3) Der Gutachter ist berechtigt, den Auftrag abzulehnen, insbesondere wenn ein Interessenkonflikt vorliegt oder der Auftrag nicht mit den Grundsätzen unabhängiger Gutachtertätigkeit vereinbar ist.
(4) Die Beauftragung durch Dritte im Namen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber diese schriftlich genehmigt hat.



§4 Vergütung und Sachverständigenhonorar

(1) Die Vergütung des Gutachters richtet sich nach der Art des Auftrags und wird individuell vereinbart. Sie wird schriftlich im Auftrag oder einem separaten Dokument festgehalten.
(2) Das Honorar des Gutachters orientiert sich an dem Umfang und der Komplexität des erstellten Gutachtens sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben oder Honorarempfehlungen.
(3) In Fällen, in denen die Kosten des Gutachtens von der gegnerischen Versicherung getragen werden, rechnet der Gutachter direkt mit der Versicherung ab. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Zahlung durch die Versicherung erfolgt, andernfalls haftet er für die Begleichung.
(4) Sollte der Auftraggeber selbst zur Zahlung verpflichtet sein, wird die Vergütung ebenfalls individuell vereinbart.
(5) Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, sowie Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto, Kopien oder sonstige Auslagen, werden separat in Rechnung gestellt, soweit sie zur Auftragserfüllung erforderlich waren.
(6) Bei besonderen Zusatzleistungen, wie einer Fahrzeugbewertung oder einem Gutachten für Privatzwecke, wird das Honorar vorab separat vereinbart.



§5 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen des Gutachters sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Gutachter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Zusätzlich behält sich der Gutachter vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
(3) Der Gutachter kann angemessene Vorschüsse verlangen, insbesondere wenn eine direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung unsicher erscheint.



§6 Haftung

(1) Der Gutachter haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Gutachter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.
(3) Der Gutachter haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die aus der Nutzung oder Umsetzung des Gutachtens entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Mängel des Gutachtens unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen.
(5) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens.



§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Gutachter alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugang zum Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendig sind.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Informationen gehen zulasten des Auftraggebers.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem Zustand bereitzustellen, der die Begutachtung ordnungsgemäß ermöglicht.



§8 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Gutachter behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Daten des Auftraggebers vertraulich und verwendet diese ausschließlich für die Vertragserfüllung.
(2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
(3) Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit dies zur Abwicklung des Auftrags notwendig ist.
(4) Auf Wunsch des Auftraggebers werden personenbezogene Daten nach Abschluss des Auftrags gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.



§9 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Gutachters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

DSGVO

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Gürtekin & Heperdem GbR, Anschrift siehe Impressum.



Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO).
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO).
  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO).
  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO).
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO).
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.

Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie hier.



Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website

Art und Zweck der Verarbeitung:
Wenn Sie auf unsere Website zugreifen, d.h., wenn Sie sich nicht registrieren oder anderweitig Informationen übermitteln, werden automatisch Informationen allgemeiner Natur erfasst. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers, Ihre IP-Adresse und Ähnliches.

Sie werden insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus der Website.
  • Sicherstellung einer reibungslosen Nutzung unserer Website.
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität.
  • Optimierung unserer Website.

Wir verwenden Ihre Daten nicht, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Informationen dieser Art werden von uns ggfs. anonymisiert statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.



Rechtsgrundlage und berechtigtes Interesse:

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website.



Empfänger:

Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Webseite als Auftragsverarbeiter tätig werden.



Drittlandtransfer:

Die erhobenen Daten werden ggfs. in folgende Drittländer übertragen:

  • Vereinigte Staaten

Folgende Datenschutzgarantien liegen vor:



Speicherdauer:

Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist für die Daten, die der Bereitstellung der Website dienen, grundsätzlich der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens 14 Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer anonymisiert, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.



Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die IP-Adresse ist jedoch der Dienst und die Funktionsfähigkeit unserer Website nicht gewährleistet. Zudem können einzelne Dienste und Services nicht verfügbar oder eingeschränkt sein. Aus diesem Grund ist ein Widerspruch ausgeschlossen.

IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:
Gürtekin & Heperdem GbR
Blankeneser Chaussee 171b
22869 Schenefeld

Vertreten durch:
Gediz Gürtekin
Telefon: +49 (0) 40 609 452 -55
E-Mail: info@meineonlineseite.de



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